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Abstimmungssonntag, 9. Juni 2024:

vier eidg. Vorlagen und eine kantonale Vorlage

Am Sonntag, 9. Juni 2024, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Der Bundesrat hat beschlossen, am 9. Juni 2024 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
  • Vorlage 2: Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  • Vorlage 3: Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Vorlage 4: Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:

  • Vorlage 5: Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023

Erste Resultate der Abstimmung werden am 9. Juni 2024 ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/wabag > Abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App «VoteInfo» erhältlich.

Regierungsrat empfiehlt die Prämien-Entlastungs-Initiative zur Ablehnung
Die Prämien-Entlastungs-Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) will Art. 117 der Bundesverfassung um einen weiteren Absatz ergänzen. Danach sollen künftig die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen. Bund und Kantone unterstützen heute Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mittels Prämienverbilligungen. Im Kanton Aargau legt der Grosse Rat jährlich die für die Prämienverbilligung eingesetzten Mittel im Kontext der anderen Sozialleistungen des Kantons unter Wahrung seiner sozialen Verantwortung fest. Bei Annahme der Initiative geht diese Kantonsautonomie verloren. Das Bundesparlament hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung.

Bild: iStock/fotopoly

Kostenbremse-Initiative vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen
Die Kostenbremse-Initiative sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor, die eine Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Folge hat. Statt auf Verfassungsstufe kann die Steuerung der Kosten auch durch Anpassungen auf Gesetzesstufe erfolgen. Das bestehende Krankenversicherungsgesetz enthält bereits einige kostensteuernde Elemente. Wenn die Kostenbremse – wie vorgesehen – an das Wirtschafts- und Lohnwachstum gekoppelt würde, würde damit die Entwicklung der Kosten in der OKP einem rigiden Mechanismus unterworfen; Kostenfaktoren wie Demografie und technisch-medizinischer Fortschritt würden nicht berücksichtigt. Zudem fokussiert die Volksinitiative einseitig auf Bund und Kantone. Alle Akteure im Gesundheitswesen stehen aber in der Pflicht, kostensenkende Massnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen.

Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zur Ablehnung
Die Initiative würde den Handlungsspielraum für Massnahmen zur Bekämpfung von zukünftigen Epidemien oder Pandemien sowie die situationsbedingte Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen stark einschränken. Zudem ist das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bereits heute in der Bundesverfassung festgeschrieben. Heute ist die Einwilligung der betroffenen Person für eine Impfung auch bei Anwendung des Impfobligatoriums erforderlich. Eine Strafe bei Verweigerung ist nicht vorgesehen; andere Massnahmen, wie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, sind aber möglich. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zur Ablehnung.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen
Mit dem Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Der Bundesrat schafft mit dem Bundesgesetz einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt schafft. Der Kanton Aargau ist als Energiekanton in besonderem Masse von der Vorlage betroffen. Der Regierungsrat empfiehlt sie zur Annahme.
Ebenso befürwortet der Regierungsrat die Einführung des Kurztitels «KV» für die Kantonsverfassung im Rahmen der aktuellen Verfassungsrevision.


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