Abstimmungssonntag 24. November 2024

vier eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage

Am Sonntag, 24. November 2024, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Der Bundesrat hat beschlossen, am 24. November 2024 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  • Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Vorlage 2: Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  • Vorlage 3: Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Vorlage 4: Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:

  • Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)» vom 7. Februar 2023

Erste Resultate der Abstimmung werden am 24. November 2024 ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/wabag > Abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Live-ticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App «VoteInfo» erhältlich.

Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen
Die Autobahn ist das Rückgrat des Strassennetzes der Schweiz: Leistungsfähige Autobahnen stellen zusammen mit dem Bahnnetz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sicher. Der Ausbau der höchsten Strassenkategorie hat für die Erreichbarkeit des Kantons Aargau und damit für die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau eine hohe Bedeutung und hat zudem Einfluss auf das nachgelagerte Kantons- und Gemeindestrassennetz. Der angestrebte 6-Spur-Ausbau im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld und die Umnutzung der Pannenstreifen für den Teilabschnitt Aarau West bis Aarau Ost und Birrfeld bis Baden West bieten eine moderate Leistungssteigerung auf der Hauptachse und haben eine positive Auswirkung auf einen stabilen Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Anschlussknoten. Das Kantons- und Gemeindestrassennetz wird so vor Überlastung und Ausweichverkehr geschützt. Es geht also beim 6-Spur-Ausbau nicht um eine reine Leistungssteigerung, sondern um die Leistungsfähigkeit der Autobahn als Ganzes. Der Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse bildet eine wichtige Basis und Voraussetzung, um dies sicher zu stellen. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat die Annahme des Bundesbeschlusses vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse.

Regierungsrat empfiehlt die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Annahme
Die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen [EFAS]) ist eine wichtige und breit abgestützte Reform des Finanzierungssystems im Gesundheitswesen. Heute werden die Kosten von Untersuchungen und Behandlungen im ambulanten Bereich grundsätzlich vollständig von den Krankenversicherern, also über Prämien, getragen. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich müssen sich die Versicherten – zusätzlich zu den Krankenkassenprämien – auch über Kostenbeteiligungen an den Kosten beteiligen. Diese Beteiligung besteht im Wesentlichen aus einem jährlichen fixen Betrag (Franchise) und 10 Prozent der diese Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt).

Die unterschiedliche Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen durch Krankenversicherer auf der einen Seite und den Kantonen auf der anderen Seite bremst die verstärkte Zusammenarbeit der Leistungserbringer entlang der Behandlungskette und ist der Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen hinderlich. Mit der neuen, einheitlichen Finanzierung haben Kantone und Versicherer künftig den gleichen Anreiz, die kostendämpfende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen zu fördern. Nach dem Inkrafttreten der Reform sollen nach einer Übergangsfrist auch die Pflegeleistungen durch eine national einheitliche Tarifstruktur abgegolten werden. Der Regierungsrat empfiehlt die Vorlage zur Annahme.

Stimmrechtsalter 16 im Aargau vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen
Die Aargauische Volksinitiative vom 7. Februar 2023 «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)» strebt eine Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre im Aargau an. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Das Stimmrechtsalter soll weiterhin dem Mündigkeitsalter entsprechen. Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sind in der Schweiz eng miteinander verknüpft. So können etwa 16- und 17-Jährige keine Verträge rechtsgültig unterzeichnen. Ausserdem käme es mit der Umsetzung des Initiativbegehrens zu unterschiedlichen Regelungen auf Bundesebene einerseits sowie auf Kantons- und Gemeindeebene andererseits. Uneinheitliche Regelungen zum Stimmrechtsalter erachtet der Regierungsrat nicht als zielführend. Vielmehr soll es eine einheitliche Regelung auf allen drei Staatsebenen geben. Und schliesslich können sich junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren bereits heute in gewissem Umfang am politischen Leben beteiligen. Es gibt Jugendparlamente, Jugendsessionen und Jungparteien, in welchen auch Minderjährige sich aktiv einbringen und etwas bewirken können.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wie ein Gutschein Fabians Leben verändert

Menschen wie die fiktive Person Fabian könnten zu den ersten im Kanton Aargau gehören, die von einem Pilotprojekt profitieren, das …

Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels per 16. Januar 2025 auf Gebiete …

Wie geht es dem Boden im Kanton Aargau?

Tier des Jahres 2025 ist die Hain-Schnirkelschnecke. Sie ist Botschafterin für das wertvolle Bodenleben. Der Boden ‘funktioniert’ nur dank den …