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Bild: Stock/Valeriya

Regierung will Steuerrabatt bei Überschüssen und guter Finanzlage

Start der Anhörung zur Einführung eines Steuerrabatts

Mit einem Steuerrabatt will der Regierungsrat die Bevölkerung und Unternehmen im Kanton Aargau steuerlich entlasten und bei guter Finanzlage an Überschüssen des Kantons beteiligen. Die öffentliche Anhörung zur Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage im kantonalen Steuergesetz dauert vom 15. November 2024 bis zum 17. Februar 2025.

Der Regierungsrat will die rechtliche Grundlage schaffen, um Ertragsüberschüsse des Kantons an die steuerpflichtige Bevölkerung und Unternehmen zurückzugeben. Die Vorlage des Regierungsrats sieht einmalige Steuerrabatte vor, wenn der Kanton ein positives Rechnungsergebnis erzielt und die Finanzlage ausreichend gut ist. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer innovativen, nachhaltigen und generationengerechten Ausgestaltung der kantonalen Finanzpolitik.

Steuerrabatt: Flexibles Instrument zur generellen Steuerentlastung
Der Kanton Aargau hat in den letzten sieben Jahren erfreulicherweise mehrmals Überschüsse erwirtschaftet. Diese ermöglichten es, die Nettoschulden vollständig abzutragen und gleichzeitig die Ausgleichsreserve auf rund eine Milliarde Franken zu äufnen. Dank dieser guten Finanzlage sei es nun an der Zeit, die Bevölkerung bei erneuten Überschüssen teilhaben zu lassen, betont Regierungsrat Dr. Markus Dieth. «Wir haben in den letzten Jahren unsere Nettoschuld vollständig abgebaut und gleichzeitig eine stabile Reserve aufgebaut, mit der die geplanten Defizite der nächsten fünf Jahre gedeckt werden können. Damit haben wir Handlungsspielraum für künftige Herausforderungen und können gleichzeitig zukunftsweisende Projekte umsetzen, ohne die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Eine weitere Erhöhung dieser stabilen Reserve ist nicht angezeigt. Sollten wir in Zukunft Überschüsse erzielen, haben wir mit der Einführung des Steuerrabatts die Möglichkeit, die Steuerzahlenden an den positiven Ergebnissen des Kantons zu beteiligen, ohne die langfristig vorausschauende Finanzplanung zu gefährden», erklärt Finanzdirektor Markus Dieth.

Finanzielle Stabilität bleibt gewahrt
Beim vorgesehenen Steuerrabatt handelt es sich um eine jährlich einmalige Rückvergütung. Diese wird gewährt, wenn die Finanzierungsrechnung des Kantons einen Überschuss ausweist und die Finanzlage stabil ist. «Im Unterschied zu einer Steuerfusssenkung werden dem Finanzhaushalt mit dem Steuerrabatt keine künftigen Einnahmen entzogen. Vielmehr werden Einnahmen zurückgegeben, die in der Vergangenheit höher als nötig ausgefallen sind. Mit dem Instrument des Steuerrabatts können wir flexibel handeln und die finanzielle Stabilität des Kantons wahren», sagt Finanzdirektor Markus Dieth. Oder anders gesagt: «Wir geben etwas zurück, was wir schon haben und müssen nicht spekulieren», so Dieth.

Weitere, gezielte Entlastungen mit geplanten Steuergesetzrevisionen
Der Steuerrabatt gewährt eine generelle Steuerreduktion für alle Steuerzahlenden und Unternehmen. Gleichzeitig strebt der Regierungsrat im Rahmen der Steuerstrategie 2020-2030 an, gezielte Steuerentlastungen einzuführen. Mit den geplanten Steuergesetzrevisionen 2025 und 2027 sollen nach der Steuergesetzrevision 2022 zwei weitere Massnahmenpakete umgesetzt werden, um den Wirtschafts- und Wohnstandort Aargau weiterhin nachhaltig und langfristig zu stärken.

Kriterien für die Gewährung des Steuerrabatts
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Steuerrabatts werden klar definiert. So darf keine Nettoverschuldung bestehen, und die Ausgleichsreserve muss über einen angemessenen Bestand verfügen. Aus Sicht des Regierungsrats ist ein Bestand von 800 bis 1000 Millionen Franken als angemessen zu betrachten. Damit könnten bei einer Verschlechterung der Finanzlage auch hohe Fehlbeträge über eine ganze Planperiode durch den Bestand der Ausgleichsreserve gedeckt werden. Der Steuerrabatt soll in Prozentpunkten des Steuerfusses gewährt und auf die Steuerrechnung des übernächsten Jahres angewendet werden. Dies stellt sicher, dass die Rückerstattung sowohl effizient als auch rechtssicher abläuft.
Die Anhörung zur Gesetzesänderung läuft bis am 17. Februar 2025. Die Inkraftsetzung des neuen Steuerrabatts ist für den 1. Januar 2026 geplant, womit der Steuerrabatt im Fall eines Ertragsüberschusses erstmals bei der Beratung der Jahresrechnung 2025 berücksichtigt werden könnte.

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