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Öffentliche Mitwirkung

Agglomerationsprogramm Aargau-Ost

Seit Anfang 2023 läuft die Erarbeitung der 5. Generation des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost zusammen mit Regionalplanungsverbänden (Repla) und Gemeinden. Vom 12. August bis zum 11. Oktober 2024 erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner des Agglomerationsperimeters Aargau-Ost nun die Möglichkeit, zum Agglomerationsprogramm Stellung zu nehmen.

Die regionalen Zentren Baden–Wettingen, Brugg–Windisch, Lenzburg, Wohlen und Bremgarten sowie die umliegenden Räume sind vielseitig miteinander verflochten und bilden gemeinsam die Agglomeration Aargau-Ost. Das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost trägt dazu bei, die regionale Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in diesem Raum aufeinander abzustimmen, wobei jede Gemeinde und jede Repla ein wichtiger Bestandteil ist. Mit der 5. Generation wurden acht neue Gemeinden ins Programm aufgenommen; die Agglomeration umfasst 61 Gemeinden.

Für die 5. Generation wurde das Programm weiterentwickelt und fortgeschrieben. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Replas wurde ein Zukunftsbild erarbeitet. Um dieses Zukunftsbild zu erreichen, besteht aufgrund der bisherigen und zukünftigen Entwicklung der Agglomeration Handlungsbedarf in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr. Teilstrategien in diesen Bereichen zeigen auf, wie die Agglomeration auf den identifizierten Handlungsbedarf reagieren kann. Vertieft behandelt werden unter anderem die drei Teilstrategien «Verkehrsdrehscheiben», «Siedlungsentwicklung an gut erschlossenen Lagen» sowie «Freiräume und klimaangepasste Siedlungsentwicklung».

Massnahmen und Umsetzung ab 2028
Zu den beschriebenen Teilstrategien werden durch den Kanton und die Gemeinden konkrete Massnahmen in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr entwickelt und beim Bund eingereicht. Der Fokus der 5. Generation liegt auf den sogenannten Verkehrsdrehscheiben. Das finanziell grösste Projekt, das zur Mitfinanzierung eingereicht wird, ist die Verkehrsdrehscheibe Lenzburg.

Der Umsetzungszeitpunkt für Massnahmen im prioritären A-Horizont liegt zwischen 2028 und 2032, im B-Horizont voraussichtlich zwischen 2032 und 2036. National- und Ständerat entscheiden, mit welchem Beitragssatz die eingereichten Massnahmen vom Bund unterstützt werden. Bisher profitierte die Agglomeration Aargau-Ost von Beitragssätzen von 35 bis 45 Prozent.

Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung
Das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost der 5. Generation berücksichtigt den aktuellen Stand des Gesamtverkehrskonzepts Raum Baden und Umgebung. Dieses ist zurzeit in Erarbeitung und wird erst im Herbst 2024 abgeschlossen sein. Gestützt auf die Ergebnisse kann es noch zu Anpassungen im Hauptbericht und im Massnahmenbericht des Agglomerationsprogrammes Aargau-Ost kommen.

Öffentliche Mitwirkung
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost können vom 12. August bis 11. Oktober 2024 zum Programm und dessen Massnahmen Stellung nehmen. Anschliessend überarbeitet der Kanton Aargau den Berichtsentwurf. Der vom Regierungsrat verabschiedete Bericht muss bis am 30. Juni 2025 beim Bund eingereicht werden.

Für die Stellungnahmen ist das digitale Erfassungsformular zu verwenden, welches auf der folgenden Webseite www.ag.ch/ap-aargau-ost aufgeschaltet ist. Die Unterlagen zum Agglomerationsprogramm Aargau-Ost, 5. Generation, werden ebenfalls über diese Webseite zur Verfügung gestellt.

Der Kanton Aargau ist zusätzlich an den folgenden Agglomerationsprogrammen beteiligt: AareLand, Limmattal und Basel. Die Vernehmlassung zu diesen Programmen wird separat kommuniziert.

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